Wie das Manager-Magazin berichtet, ist die Online-Firma Kartenhaus Opfer von unbekannten Datendieben geworden. Diese hätten rund 66.000 Kreditkartennummern samt der Rechnungsanschrift von der Firma entwendet. Die Betroffenen wurden von Kartenhaus mit einem Newsletter informiert und gebeten zukünftig auf Ihre Kreditkartenabrechnungen zu achten. Laut den im Manager-Magazin interviewten ARAG-Anwälten besteht kein Grund zur sorge, weil die Banken ja haften und der Kunde, der rechtzeitig gegen eine Abbuchung Wiederspruch erhebt, den entstandenen schaden nicht begleichen muss.
Zwar sollte jeder Kreditkartenkunde seine Abrechnung kontrollieren, allerdings sollte man sich meiner Meinung nach nicht unnötig in Gefahr bringen. Zudem wird in dem Artikel die Aussage des Lawblog-Betreibers hinzugefügt. Er schreibt, dass Kunden die Ihre Karten nicht sperren, durchaus in Erklärungsnot kommen könnten, wenn über diese dubiöse Artikel gekauft werden. Wie will man erklären, dass man übers Internet verbotene Videos oder Pillen nicht bestellt hat? Deshalb kann es durchaus Sinn machen, die Karte sperren zu lassen und sich von der jeweiligen Gesellschaft eine mit einer neuen Nmmer ausstellen lassen.
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