Dies schreibt zumindest die Bild-Zeitung in Ihrer Online-Ausgabe.
Unter anderem dürfen die Mädchen in dem ersten Jahr 40% Ihrer Einnahmen/Gagen an Prosieben und eine Modelagentur von Prosieben abführen. Im zweiten Jahr sollen es dann 35% sein und im dritten 30%.
Für die Promotionsauftritte für den Sender müssen im ersten Jahr nach Ausstrahlung der letzten Folge Gagefrei absolviert werden.
Dazu soll es im Vertrag eine Vereinbarung geben, die den Vertrag um weitere 2 Jahre verlängert. Daran gäbe es nichts auszusetzen. Allerdings kann diese Option einseitig von Prosieben und der Modelagentur vorgenommen werden ohne dass eine Willenserklärung seitens des jeweiligen Mädchens erfolgt. Laut dem vo Bild befragten auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ist das sittenwidrig und somit der Vertrag dann auch nichtig.
Wenn ein Mädchen aus der Show tatsächlich bekannt wird und auf eigene Faust arbeiten kann, ohne dass Pro7 sie fördert, kann sie dem Sender und der Modelagentur die kalte Nase mit nem Stinkefinger zeigen. Es hat also auch was.
Ein Sprecher der Sendergruppe meint zu Bild, dass die Mädchen Standart-Künstlerverträge erhielten, die in der Branche ülich seien.
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