Gemäß § 10 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz gilt der Gewerbeertrag bei abweichendem Wirtschaftsjahr in dem Erhebungszeitraum als bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.Eine Kuriosität ist zum Beispiel eine Veränderung des Wirtschaftsjahres der Gesellschaft.
Wenn das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft im Jahr 01 im Januar enden würde und die Gesellschaft beschliesst im Januar das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr anzugleichen, so wird am Ende des Jahres 01 in die Gewerbesteuererklärung der Gewerbeertrag für das Wirtschaftsjahr vom Januar 00 bis Januar 01 und für das Rumpfgeschäftsjahr von Ferbruar 01 bis Dezember 01 eingetragen. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen analog behandelt.
Ähnliche Artikel:
- Private KfZ-Nutzung bei Kleinunternehmern Gemäß dem BFH Urteil vom 15. September 2011 ist die private Nutzung eines gemischt genutzten Gegenst…
- Wann liegt und welche Vorteile hat eine Organschaft? Bei der Organgesellschaft und dem Organträger muss es sich um inländische Kapitalgesellschaften hand…
- Spreadshirt erhält 10 Millionen Euro Venture Capital Dies wird zumindest im Blog von Handelsblatt berichtet. Der Zeichner der 10 Mio. Euro Kapitalerhöhun…
- Mozilla Foundation verlängert Vertrag mit Google Die Mozilla Foundation ist für die Herausgabe des Internetbrowsers Firefox bekannt. Einnahmen erzilt…
- Das A und O der Steuerberater oder doch nur AO? AO steht für die Abgabenordnung. In der AO wird geregelt, wie sich die Finanzverwaltung gegenüber de…