Verbindliche Rechtsauskunft

Viele suchen nach einer derartigen Auskunft im Internet. Auf verschiedenen Portalen kann man für die Antort eines anwalts einen Betrag X bieten. Was passiert allerdings, wenn man nicht alles in dem Forum oder in die Anfrage schreibt? Manche Menschen, die ein Rechtsproblem haben, können dieses nicht adäquat ausdrücken.

Leute die Geld verdienen sollten einen Anwalt aufsuchen und sich von diesem in einem Gespräch beraten lassen.

Leute die sehr wenig oder gar nichts verdienen, können sich einen Anwalt nicht leisten. Eine Versicherung, die einen Anwalt bezahlt, haben die natürlich auch nicht abgeschlossen. Wie auch, hallo! Erde an die Justiz, sie haben ja kein Geld. Sollten sie natürlich verklagt werden, so hilft der Staat mit einem Pflichverteidiger, für den das Geld vom Staat vorgestreckt wird. Sollte derjenige klagen wollen, so muss zuerst die Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese wird bedürftigen Menschen zugesprochen. Muss man allerdings bei einer kleinen Frage gleich von einem Amt zum nächsten um die Prozesskostenhilfe zu beantragen?

In Frankfurt am Main nicht unbedingt. Für die kleinen Fälle hat der Frankfurter Anwaltsverein e.V. eine Rechtsauskunftsstelle, in derabwechselnd verschiedene Anwälte täglich zwischen 9.30 Uhr und 11:45 Uhr bedürftige Rechtsauskunftsuchende beraten. Für die leistung muss jeder 10 Euro bezahlen. Sofern aufgrund sozialer Hilfsbedürftigkeit die Zahlung nichtmöglich ist, wird diese erlassen.

Bei einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt können natürlich die Dokumente gezeigt werden. Sofern es sich um ernstere Themen handelt und die Aussicht auf Erfolg besteht, kann der beratende Anwalt einen Kollegen empfehlen, der den Fall übernimmt. Sofern der den Fall gewinnt, muss der Gegner die kosten übernehmen.

Bei kleineren Sachen kann der Anwalt der Rechtsauskunft mit einem kurz abwägen, was man tun kann und ob es sich lohnt…

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