Die Abschreibung reduziert einen handelsrechtlichen Bilanzwert aufgrund einer Wertminderung.
Die AfA (=Absetzung für Abnutzung) ist steuerrechtlich definiert als die Verteilung der Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Meistens wird von der linearen oder degressiven AfA gesprochen. Ein einmaliger Übergang von degressiv auf linear ist zulässig. Dabei wird der Restwert linear auf die Restnutzungsdauer verteilt.
Die degressive AfA kann maximal 20% bzw. das doppelte der linearen AfA betragen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter können auch nach Leistung abgeschrieben werden.
Ähnliche Artikel:
- Mastercard senkt die Gebühren Auf Druck von Brüssel bzw. der Europäischen Kommission werden von Mastercard die Multilateral Interc…
- Werbung: Erwähnenswerter Internet-, Telefon- und TV-Digital-Zugang Unitymedia startet kurz vor Weihnachten wohl eine Offensive mit dem Ziel neue Kunden anzuwerben. Das…
- Das aktuell wertstabilste Auto Bei Focus habe ich gelesen, dass Auto Bild seine Statistiken veröffentlicht hat. Diesen nach ist der…
- Rechnung Was ist eine Rechnung? Eine Rechnung ist gem. § 14 Abs. 1 UStG jedes Dokument, mit dem über eine Lie…
- Revision beim BFH Wann ist die Revision beim BFH zulässig? Wann die Revision zulässig ist, ist im § 115 FGO geregelt. …