Zumindest sieht es der IVW so. Auf Deutsche-Startups.de wird schon länger über einige Besucherzahlen berichtet, die von IVW gezählt werden. Die Unternehmen, deren Besucher-Zahlen und Pageimpressionen von IVW gemessen werden, stellen diese ebenfalls manchmal mit dem Logo von IVW auf Ihren Seiten zu Informationszwecken online. Deutsche-Startups.de ist wohl kein Mitglied in diesem Verein und hat deswegen wohl Post vom Anwalt/Mitarbeiter der IVW erhalten. Die Begründung der IVW scheint ebenfalls nicht ganz stimmig. Laut dem Abdruck bei DS (siehe hier) sei dem IVW folgendes ein Dorn im Auge:
Das Recht zur Führung des IVW Zeichens erstreckt sich bei Anbietern von Online-Medien auf die Angebote, für die sich der Anbieter der IVW-Kontrolle unterwirft, sowie auf Werbemittel, die sich auf solche Angebote beziehen.
Meiner Meinung nach rühmt sich DS nicht mit 1. Milliarde Pageimpressionen, die von StudiVZ oder sonst wem in den letzten Tagen errreicht wurden und von IVW für die jeweilige Internetseite gezählt wurden. DS berichtet darüber.
Letzendlich hat die unabhängige Zählung doch nur ein Ziel. Die Werbetreibenden wollen ihr Werbeanzeigen auf Seiten sehen, die tatsächlich von Menschen besucht werden. Sie wollen auf keinen Seiten buchen, bei denen von nur 1.000 vechiedenen Personen 1 Milliarde Impressionen erzielt wird, weil es sich bei zufällig um bspw. ein Browsergame handelt.
Der Sebeastian von Internetszene hat wiederum in seinem Beitrag auch recht. Er berichtet davon, dass er grundsätzlich vor Veröffentlichung des Logos bei den jeweiligen Firmen anfragt.
Wenn man über etwas desöfteren berichtet und desöfteren ein Logo verwenden könnte, wäre eine Anfrage meiner Meinung nach sinnvoll.
In diesem Blog sind auch einige Logos hier und dort zu sehen. Manchmal empfehle ich einen Artikel oder eine Internetdienstleistung. Dann stammt das Logo allerdings aus dem Partnerprogramm des jeweiligen Unternehmens. Da das Logo zu Werbezwecken für die Produkte des Unternehmes verwendet werden darf, muss meiner Meinung nach keine zusätzliche Erlaubnis her.
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