Bundesverfassungsgericht kippt die Neuregelung der Pendlerpauschale

Die von der Regierung eingeführte Absetzbarkeit der Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer wurde von dem Bundesverfassungsgericht mit der heutigen Urteilsverkündung gekippt.

Somit kann jede Entfernung zur Arbeitsstätte, egal ob 1, 2 oder 50 Kilometer als mit dem Arbeitseinkommen verbundene Werbungskosten angesetzt werden.

Sofern man auf das Gesetz vertraut hat, und die Werbungskosten in 2007 nicht angesetzt hat, kann man dies nachträglich tun. Die Regelung gilt auch für den Veranlagungszeitraum 2007.

Die Regierung meint, dass man die Finanzämter angewiesen habe, die zu viel gezahlten Steuern bis ende März 2009 an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Damit soll die schwierige Lage der Wirtschaft ein bissel angekurbelt werden. Insgesamt handle es sich um ca. 3 Milliarden Euro.

Aufgrund der bevorstehenden Wahlen will die Bundesregierung die Regelung bis nach der Wahl auch so belassen. Danach wird vermutlich wieder an der Pendlerpauschale herumgedoktort. Schliesslich muss der Staat wie ein Taschenspieler, das Geld, was er an der einen Ecke nicht einnimmt, sich an einer anderen Ecke holen.

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