Jack Wolfskin ist wohl in der letzten Woche gegen Bastler vorgegangen, die ihre gebastelten Unikate mit einer Pfotenabbildung bei Dawanda verkaufen.
Zunächst hat sich die Firma mit dem Marktplatz Dawanda in Verbindung gesetzt. Daraufhin hat der Marktplatz diverse von Hobby-Designern erstellte Pfotennachbildungen entfernt. Über den Verlauf und die Reaktionen der Nutzer kann man einiges im Forum von Dawanda hier nachlesen.
Doch dies schien für Jack Wolfskin, deren Logo eine Wolfspfote ist, nicht auszureichen. Einige Mitglieder der Plattform haben von den Anwälten von Jack Wolfskin eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung erhalten. Nachdem sich die Betroffenen der Abmahnung unterwerfen, dürfen sie die Anwaltskosten in Höhe von mehreren hundert Euro an diese überweisen.
Einige Blogger haben sich wohl recht schnell für den Vorgang interessiert. Das Vorgehen erweckt den Eindruck als ob hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Wer soll auch wissen, dass man wegen der Wolfspfote von Jack Wolfskin keine Kissen und sonstige Stickereien mit einer oder mehreren Katzenpfoten basteln darf?
Darum hat gem. dem Artikel von Focus „Jack Wolfskin Tatze – Abmahnwelle gegen Hobby-Designer“ der Werbeblogger mit seinem Artikel „Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst“ sich des Vorgehens angenommen. Die Artikel in seinem Blogg haben nicht nur ca. 70 weitere Blogger auf das Vorgehen aufmerksam gemacht, sondern beispielsweise auch die Journalisten von Focus und Spiegel.
Der Spiegel fasst das Vorgehen des Unternehmens wie folgt zusammen:
Mit voller Härte gegen die ganz Kleinen: Der Outdoor-Riese Jack Wolfskin mahnt ohne Vorwarnung Hobby-Handarbeiter ab, die im Web selbstgebastelte Ohrstecker, Taschenspiegel und Sticker verkaufen. Ihr Vergehen: Auf den Handarbeiten sind Pfotenabdrücke zu sehen.
Quelle: „Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab„
Meines Erachtens hat sich die Firma mit Ihrem Vorgehen trotz einer inzwischen veröffentlichten Presseerklärung einen PR-Supergau im Internet geleistet. Der Focus hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des bereits verlinkten Artikels festgestellt, dass man bei Google bei der Suche nach dem Outdoor-Ausrüster unter den ersten 10 Ergebnissen 3 Hinweise auf das Vorgehen finden kann.
Damit zeigen die Blogger und Journalisten dem Unternehmen deutlich, dass es für Menschen nicht nur in der wirklichen Welt sondern auch im Internet auf den gesunden Menschenverstand ankommt. Auch wenn Jack Wolfskin rein rechtlich vielleicht im Recht sein könnte, kostet das Unternehmen das harte Vorgehen im Internet durch die schlechte Publicity mehr als die Unterbindung von dem Angebot der wenigen Basteleinzelstücke einbringt.
Vielleicht lernt das Unternehmen bei den zukünftigen Internet-Aktionen gesunden Augenmaß zu bewahren. Sofern man dieses Augenmaß behält, läßt man sich aufgrund der Beratung von Personen, die sich auf dem Rechtsgebiet sehr gut auskennen, nicht dirket in das Unglück treiben. Der Spruch „Recht haben und Recht bekommen“ hat für das Unternehmen und die hier betroffenen Bastler wohl in diesem Fall eine besondere Bedeutung.
Mit dem Hinweis auf den Artikel „Markenrechtsverletzung„, den ich mal geschrieben habe, möchte ich zum Schluss nur darauf hinweisen, dass es manchmal auch anders geht.
Update:
Und hier noch als Nachreichung die Ausschnitte der Unterhaltung zweier Dawanda-Forummitglieder, die im Werbeblogg ebenfalls abgedruckt sind:
“Ich hab heute eine Abmahung von Jack Wolfskin im Briefkasten gehabt 991 Euro.”, schreibt fliegenpilzle am 14.10., 18:35 Uhr, im Dawanda-Forum.
“Huhu, jetzt sind wir schon zwei. Ein 859 € Einschreiben hat mir der Postbote heute gebracht.”, schreibt Dasaba an gleicher Stelle am 16.10., 13:20 Uhr.
Und hier noch ein Auszug aus der butterweichen Presse-Erklärung von Jack Wolfskin:
Anbieter, deren Artikel mit Pfotenabdrücken keine Ähnlichkeit zur Jack Wolfskin Tatze aufweisen, können ihre Artikel selbstverständlich weiter unbeanstandet verkaufen. Zudem erfolgten die Abmahnungen auch wirklich nur dann, wenn ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat. Das Merkmal eines Handelns im geschäftlichen Verkehr liegt regelmäßig nur dann vor, wenn in der Vergangenheit Verkäufe in einem gewissen Umfang getätigt wurden, wohingegen Kleinstanbieter, die beispielsweise nur ein oder zwei Produkte pro Jahr verkaufen, natürlich nicht kontaktiert wurden.
Leider ist es notwendig, auch verhältnismäßig kleine Anbieter mit einer Abmahnung und entsprechender Kostenerstattung zu kontaktieren.
Quelle: Presseerklärung von Jack Wolfskin (Verlinkt im Beitrag)
Laut der butterweichen Presseerklärung wurden den abgemahnten Kosten von EUR 991,00 je Abmahnung in Rechnung gestellt.
Der Unterschied zwischen Kleinsanbietern und kleinen Anbieter liegt meiner Interpretation des von den Anwälten von Wolfskin verfassten Textes darin, dass die von Jack Wolfskin als Kleinstanbieter bezeichneten pro Jahr weniger als 2 Produkte verkauft haben, während die Kleinanbieter folglich mehr als 2 Produkte verkauft haben.
Meines Erachtens ist die Abgrenzung sehr hart.
Ähnliche Artikel:
- Sportscheck Partnerprogramm bei Zanox SportScheck präsentiert auf seiner Website 10000 Artikel aus dem Bereich Sport und Freizeitmode. Vo…
- Bau dir deinen Wall-e Der Wall-e aus dem gleichnamigen Kinofilm ist wohl vielen Menschen ans Herz gewachsen. Ein russische…
- Lesenswert: Die Fabelhafte Welt der Samwer-Boys Über Grüderszene.de bin ich auf den lesenswerten Focus-Artikel die fabelhafte Welt der Samwer-Boys g…
- Blogger wollen Geldverdienen Tja, die Leute haben sich wohl im Laufe der Zeit an werbefreie Blogs gewöhnt. In diesen berichten bz…
- Logo-Nutzung = Urheberrechtsverletzung? Zumindest sieht es der IVW so. Auf Deutsche-Startups.de wird schon länger über einige Besucherzahlen…
„Jack Wolfskin – Dies ist erst der Anfang“
Die Bären-Community hat Ärger mit JW:
http://skorpionstich.wordpress.com/2009/10/22/jack-wolfskin-dies-ist-erst-der-anfang/
Der Protest gegen das Vorgehen von Jack Wolfskin hat inzwischen die Firma zum Einlenken bewegt.
Hier die Pressemitteilung:
Quelle: Hier