1×1 Grundschulden

Neulich hatte ich von der Sendung Ratgeber Geld gehört. Dort soll ein Mensch vorgestellt worden sein, der verschiedene Objekte mit Darlehen finanziert gekauft hat. Da die Finanzierung schief ging, gingen die Objekte in die Zwangsversteigerung. Sein eigenes Haus hat der betroffene längst abbezahlt. Die Grundschuld wurde aus dem Grundbuch ausgetragen. Die Originalurkunde über die Grundschuldeintragung blieb bei der Bank. Aufgrund der Urkunde will nun die Bank die restlichen Schulden mit der Zwangsvollstreckung des eigentlich unverschuldeten Gebäudes decken. Der Schuldner gibt mit der Grundschuldurkunde gegenüber der Bank ein abstraktes Schuldversprechen. Damit haftet er für Schulden gegenüber der Bank mit seinem gesamten Vermögen. Aufgrundd er Urkunde kann die Bank im Extremfall ohne langwierige Prozesse vollstrecken und die eigene Forderung aus dem Vermögen des Schuldners bedienen.

Als Empfehlung wurde den Zuschauern empfohlen darauf zu achten, dass bei einer Finanzierung eine Hypothek eingetragen wird. Sofern eine Grundschuld eingetragen ist, soll man nach Tilgung die Originalurkunde von der Bank verlangen. Nicht das die Bank , überspitzt formuliert, in 2 Jahren aufgrund einer Dispoüberziehung das eigene Haus in die Zwangsvollstreckung schickt … Den Beitrag kann man auf der ARD Seite hier ansehen.

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