Heute morgen ruft mich ein Freund an und fragt, ob er mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Frankfurt die Abzugsfähigkeit der Ausgaben im Zusammenhang mit seiner hier gelegenen Zweitwohnung verwirkt hat.
Aus der Erinnerung meiner Lernerei zum Steuerberater-Examen habe ich zunächst geantwortet, dass der Lebensmittelpunkt steuerlich entscheidend sei. Für genauere Aussagen müsste ich in die Literatur schauen.
Tatsächlich ist die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnsitz für die Begründung der doppelten Haushaltsführung nicht entscheidend. Dies wurde vom BFH in 2008 entschieden.
Auch wenn ich mich hauptberuflich mit Einkommensteuerfällen nicht befasse, freut mich, dass ein bissel Wissen auch bei mir „hängen blieb“.
Ähnliche Artikel:
- Arbeitslose häufiger krank Die Bildzeitung berichtet, dass die TK-Krankenkasse errechnet haben soll, dass Arbeitslose im Durchs…
- Logo-Nutzung = Urheberrechtsverletzung? Zumindest sieht es der IVW so. Auf Deutsche-Startups.de wird schon länger über einige Besucherzahlen…
- RTL verliert gegen DSDS-News.de RTL hat die Domain DSDS-Nes.de vor Gericht beansprucht, da man dem Betreiber des Blogs bzw. Portals …
- Intext-Werbung von Schaltplatz.de Hatte kurzzeitig im Blog die Intext-Werbung von Schaltplatz.de eingebaut. Am Telefon wurde mir versp…
- O-Ton aus einem Steuer-UpDate-Seminar Hättest du geschwiegen, wärst du klug geblieben Ich fand es lustig. Es wurde von dem Vortragsredner…