Aufbewahrungsfristen

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsunterlagen?

Die Aufbewahrungsfrist für Bilanz, GuV, Buchungsbelege, Inventare etc. beträgt gem. § 257 HGB sowie § 147 AO 10 Jahre.

Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbriefe beträgt hingegen 6 Jahre.

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