Wie lang darf ein Geschäftsjahr sein?
Gemäß § 240 Abs. 2 S. 2 HGB darf das Geschäftsjahr einen Zeitraum von 12 monaten nicht überschreiten. Kürzere Geschäftsjahre und Rumpfgeschäftsjahre bei Neugründung, Umwandlung oder Auflösung sind möglich.
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