Seteuerliche Definition von Gewinn?Gemäß § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des vorherigen Geschäftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres vermehrt um die Privatentnahmen und gemindert um die Privateinlagen.
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