Gilt der § 10d EStG auch für Kapitalgesellschaften?
Ja über den § 8 Abs. 1 KStG. Damit kann ein negatives Einkommen in Höhe von EUR 511.500 in das Vorjahr zurückgetragen werden. Der restliche Verlust kann in das nächste Jahr vorgetragen werden und von dem jeweiligen Gewinn bis zu einer Höhe von EUR 1 Million unbeschränkt abgezogen werden. Für Beträge über EUR 1 Million können 60% des Vorjahresverlustes mit dem noch verbleibenden laufenden Gewinn verrechnet werden.
Ähnliche Artikel:
- Gewinn Seteuerliche Definition von Gewinn?Gemäß § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwisc…
- Pauschbetrag, Höchstbetrag, Freigrenze, Freibetrag Was ist der Unterschied zwischen den folgenden Begriffen: Pauschbetrag, Höchstbetrag, Freigrenze, Fr…
- Aufregung wegen Wiedekings Abfindung in Höhe von 50 Mio. Euro Ja, richtig gelesen. Herr Wiedeking verläßt Porsche und bekommt dafür eine Abfindung in höhe von 50….
- Steuern: Infizierung Neben der Verwendung des Begriffs „Infizierung“ in der Medizin gibt es einen weiteren Bereich, der i…
- Wieviel verdient dein Arbeitgeber? Sofern dein Arbeitgeber eine Kapitalgesellschaft ist, die nicht an der Börse notiert ist und im Rahm…