Wann sind Rechnungsabgrenzungsbuchungen erforderlich?
Soweit beispielsweise die Zahlung im alten Jahr für das alte Jahr und für das neue Jahr erfolgte, ist aufgrund der periodengerechten Gewinnermittlung der Aufwand im alten Jahr um den betrag zu korrigieren, der auf das neue Jahr entfällt. Zu beachten ist hierbei § 5 Abs. 5 EStG.
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