Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?
Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Vermögensübertragung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge verstanden.
Abhängig davon ob und in welcher Art vom Vermögensübernehmer eine Gegenleistung erbracht wird, liegt entweder eine unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor. Bei einer Teilentgeltlichen Übertragung ist die Gegenleistung geringer als der Wert des übertragenen Vermögens.
Sofern die Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen ist, liegt eine vollentgeltliche Veräußerung und keine vorweggenommene Erbfolge vor.
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