Vertretung beim BFH

Wer darf einen vor dem BFH (Bundesfinanzhof) vertreten?

Für den BFH herrscht vertretungszwang. Man darf gegen die jeweilige finanzbehörde die Klage selbst nicht vorbringen. Man muss sich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder durch eine entsprechende Gesellschaft, deren gesetzliche Vertreter die genannten Berufe ausüben, vertreten lassen.

Kurz zusammengefasst, durch Personen, die gem. § 3Nr. 1, 2 und 3 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen sind.

Der Gegner ist natürlich immer die Behörde, die durch Beamte aus dem höherem Dienst vertreten wird.

 

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