Studienkosten – Steuertrick für Studenten In wenigen Wochendrängen Zehntausende Abiturienten an die Universitäten. Die Studienkosten steigen, doch dank neuer Urteile des Bundesfinanzhofs können Studenten hohe Steuervorteile für sich herausschlagen – wenn sie einige einfache Regeln beachten. Quelle: WiWo
Um den „Trick“ aus dem Artikel kurz zusammenzufassen. Nach den neueren BFH-Urteilen kann ein Student die Kosten seines Erst-Studiums als Werbungskosten ansetzen. Soweit die Einnahmen geringer als die Ausgaben sind, kann mit der Abgabe der Steuererklärung ein Verlustvortrag festgestellt werden. Sobald der Student ein Arbeitsverhältnis eingeht, mindert der Verlustvortrag die Summe der Einkünfte gem. § 10d EStG. Interessant, wie blumig der Tipp über insgesamt 3 Seiten beschrieben werden kann.
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