Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (Beschluss vom 29.2.2012, 1 K 138/10).
Im vorliegenden Fall wurden bei einer Tankstellenpächterin die Pachtzinsen im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgaben berücksichtigt. Bei der Gewerbesteuer werden die Mieten und Zinsen wieder hinzugerechnet. Es trat nun die Frage auf, ob diese Behandlung im Sinne des Grundgesetzes verfassungswidrig sein könnte. Die Entscheidung obliegt nun dem Bundesverfassungsgericht.
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Nun, egal wie die Entscheidung fallen wird. Der Gesetzgeber, wird gleich wieder das Gesetz ändern, damit er keinen Euro verliert.
@ Julia
So siehts aus! Der Staat lässt sich garantiert keinen Cent durch die Finger gehen…
Als Gewerbetreibender interessiert mich diese Entscheidung sehr. Ist schon bekannt, wann das Bundesverfassungsgericht sich mit diesem Fall befassen wird?
Das ist doch schon Jahre so. Der Staat kassiert wo er kann. Es gibt ja kaum noch Sachen und Dinge wo keine Steuer drauf ist. Ich denke in den nächsten Jahren wird das nicht besser werden.
Sobald ich näheres zur Entscheidung weiß, werde ich es hier veröffentlichen.
MfG
JK