Dafür, dass ich praktisch noch nie etwas bei Ebay versteigert habe, geht der Onkel ganz schön zur Sache und verlangt via Spam-Mail 251 Euro Kostenersatz. Ob sich in der angehängten Datei tatächlich weitere Informationen befinden, oder ob es sich um einen Virus / Trojaner handelt, werd ich nicht erfahren, da die Spam demnächst bei mir im Müll landet.
Wäre interessant zu Erfahren, ob die Mail tatächlich von demjenigen geschickt wurde, der im Unteren Teil der Mail mit Namen und Adresse verzeichnet wurde. Da ich allerdings mit dem Herrn, der angeblich gern vor Gericht zieht, nix am Hut habe, wird die Adresse und der Name von mir mittel „X“ zensiert.
Meine Empfehlung für alle, die eine derartige Mail erhalten haben, einfach in dem Müll damit. Man muss sich keine Sorgen machen, wenn derjenige tatsächlich was will, wird er auch die 55 Cent für die Briefmarke berappen.
—– Original Message —–To: XXXXSent: Saturday, October 25, 2008 4:29 PMSubject: Wettbewerbverstoss Nr4195Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue
Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 93973182 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 251 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 – 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Gxxxxx Fxxx. v. XXXXXXXXXXX
Rechtsanwalt ˇ Dipl.-Ing. (FH)
Marktstraße XX
Münchener Freiheit
80802 München
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Die gleiche Mail hab ich heute auch erhalten für einen Artikel den es nicht gibt und ein Ebay-Kennung, die ich nicht kenne!
Und mit einem ganz dollen anhang, den ich nicht öffne.
ebay versendet keine Email außerhalb Ihrer Platform und
schon gar nicht mit anhang
FGGG
Habe vorige Woche und diese Woche auch jeweils eine solche Mail bekommen. Sieht verdammt echt aus, aber schon ein kleiner Blick auf die E-Mailadresse und ein Vergleich von Absendername und Name nach der Grußformel liesen bei mir die nötigen Zweifel aufkommen.
Zudem hat ebay keinen Sitz in Deutschland. Der europäische Sitz ist in Luxemburg (vgl AGB von ebay)
Auch ich durfte HEUTE eine solche Mail lesen.
Mit Anhang den ich sicher nicht öffnen werde.
Ebenfalls mit einem mir unbekannten Artikel und Ebay-Kennung.
Es ist schon alles sehr komsich.
Genau diese Mail in leicht abgewandelter Form erhielt ich heute auch. Dazu hab ich mich ein wenig umgeschaut…
Denn den Absender, diese Kanzlei gibt es wirklich, nur distanziert sie sich seit heute ausdrücklich auf ihrer Page von diesen Mails. Also eindeutig nix anderes als Spam! Und dem wahren Absender von mir den dicken Mittelfinger!