Der Anwalt, der den Lawblog schreibt, berichtet darüber, dass er Geld in die Hinterlegungsstelle geschleppt hat und sich für die Dauer der Zählung mit seiner Zeitung beschäftigt hat.
In einem weiteren Beitrag berichtet er, dass er in einer Strafsache eine halbe Million Euro einzahlen darf.
Hoffentlich türmt der Beklagte nicht, für den die Kaution hinterlegt wurde. Immerhin deutet die Kautionshöhe darauf, dass es sich um eine sehr ernste Sache handeln könnte, die dem Mandanten/Beklagten vor Gericht zu Last gelegt werden soll.
Die kommentatoren der beiden verlinkten Beiträge haben sich darüber Gedanken gemacht, ob man nicht besser eine Überweisung bei einer derartig hohen Summe tätigen sollte. Vielleicht hätte es auch ein LZB-Scheck oder eine Blitzüberweisung getan …
Der Lawblogger schreibt zuindest, dass ihm empfohlen worden sei, das Geld in Plastiktüten einzupacken und es in diesen und nicht in einem Koffer durch die Stadt zu transportieren.
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