Sicherlich haben viele in den letzten Wochen in den Nachrichten von dem Datenklau im VZ-Netzwerk gehört. Es wurde berichtet, dass ein Unbekannter über 1 Million personenbezogene Datensätze entwendet haben soll.
Anschließend wurde ein 20jähriger aus Erlangen in den Berliner Geschäftsräumen der VZ-Gruppe festgenommen. Der Tatverdacht der Erpressung wurde seitens der Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen vorgeworfen. Er soll zunächst EUR 20.000 und dann EUR 80.000 verlangt haben. Ansonsten sollten die von ihm eingelesenen Daten veröffentlicht werden.
Der Anwalt des verstorbenen hat sich anschließend ebenfalls zu Wort gemeldet. In den veröffentlichten Medien teilt er mit, dass Mitarbeiter der VZ-Gruppe seinem Mandanten Schweigegeld für die Ausreichung der eingelesenen Daten und für das anschließende Schweigen angeboten hätten.
Im Firmenblog weist die VZ Gruppe die Vorwürfe des Anwalts „mit Nachdruck“ zurück. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung des Falls den zuständigen Behörden überlassen wurde.
Inzwischen berichtet Stern und andere Medien ebenfalls davon, dass Netzpolitik.org ca. 1,6 Millionen Datensätze des VZ-Netzwerks zugespielt wurden. Der Informant soll der Polizei nach nicht auf den eingelesenen Datenbestand des Verstorbenen zugegriffen haben.
Der Umgang der VZ Gruppe mit den Daten der Nutzer und somit mit dem Datenschutz ist meines Erachtens nach einfach nur peinlich. Wenn mehrere Personen unabhängig von einander Daten einlesen konnten, könnte es sich um eine simple Sicherheitslücke handeln, die das Einlesen der Daten ermöglicht.
Zudem scheint sich die VZ Gruppe nicht sicher zu sein, wie der Vorfall gewürdigt werden müsste. Sonst hätte die Gesellschaft meines Erachtens die Würdigung des Falls nicht den zuständigen Behörden überlassen.
Auch wenn man den tatsächlichen Hergang als Außenstehender nicht rekonstruieren kann, müsste man angesichts der Informationen untersuchen, ob mit dem Einlesen der Daten eine besonders schwere kriminelle Straftat seitens des Verstorbenen begangen wurde? Zu einer echten Erpressung gehört meines Erachtens die Bedrohung mit einem echten Übel.
Meines Erachtens trifft die Berichtserstattung über den Fall das VZ Netzwerk genau so übel, wie es eine Veröffentlichung der Daten getan hätte.
Ein inzwischen so erfolgreiches Unternehmen, wie die VZ Gruppe hätte sicherlich auch die Angelegenheit etwas diplomatischer regeln können. Angesichts dessen, dass die VZ-Gruppe ihr Geld mit jungen Technik affinen Menschen verdient, wäre es evtl. besser nachsichtiger und großzügiger mit der vorliegenden Situation umzugehen. Dies erfordert allerdings auch die Einsicht, dass man trotz bestem Wissen und Gewissen bei den online gestellten Skripten irgendwo einen Zugang zu den Daten offen gelassen hat.
Welchen Grund der Verstorbene für seinen Suizid genau hatte, lässt sich sicherlich nicht nachvollziehen. Den verantwortlichen Mitarbeitern der VZ Gruppe kann man als Außenstehender sicherlich auch nicht vorwerfen, dass sie den jungen Mann in den Tod getrieben hätten. Eventuell werden sich aber die Verantwortlichen an dem einen oder anderen Tag fragen, ob sie den Tod des jungen Mannes hätten verhindern können.
Quellen:
Naanoo.com: SchülerVZ: Eine Schuld, die Dich nie wieder loslässt
Meedia.de: SchülerVZ: Anwalt bestreitet Erpressung
StudiVZ.netVZ-Netzwerke weisen die Behauptungen des Anwalts Ulrich Dost ausdrücklich zurück
RP-Online.de: Anwalt: Kein Erpressungsversuch gegen SchülerVZ
Stern.de: Datenklau bei SchülerVZ: Verdächtiger begeht Selbstmord
Welt.de: Nach Datenklau bei Schüler-VZ: Verdächtiger begeht Selbstmord
TAZ.de: Datenklau bei SchülerVZ Verdächtiger tötet sich selbst
Ähnliche Artikel:
- Wirtschaft Heute Die Zeit wird immer schnellebiger, daher muss man seine Beobachtungen ebenfalls täglich revidieren. …
- Media Ventures kauft Ad2Net Media Ventures kauft Ad2Net für gemunkelte 1,6 Mio Euro zuzüglich Werbeleistung in den nächsten 3 Ja…
- Mündliche Steuerberaterprüfung 2011 in Hessen Nachdem ich bereits hier über die schriftliche Steuerberaterprüfung im Oktober 2010 in Hessen berich…
- Kursanstieg um 50% der Continental Aktie Der Aktienkurs der Continental AG ist am 14. November 2008 zeitweise um 50% gestiegen. Der Höchstkur…
- Pro Sieben Sat1 AG bekommt nen neuen Chef Die Inhaber der Firma, die Private Equity Häuser Permira und KKR haben sich für einen Branchenfremde…
Der Spiegel mit dem recherchierten Artikel „Datenaffäre bei SchülerVZ: Kooperation oder Ruhm?“ bringt wohl die StudiVZ Gruppe richtig unter Druck.
War es wirklich eine Erpressung?
Im Artikel wird berichtet, dass ein führender Mitarbeiter der VZ-Guppe mit dem Verstorbenen gechattet hat und ihn darauf hingewiesen hat, dass die Rückgewinnung der Daten die VZ-Gruppe ruhig was kosten kann (wenn dies nicht publik wird). Der Mitarbeitern soll dem Spiegel nach im Chat gefragt haben, ob der Verstorbene nun eine Kooperation oder Krieg haben möchte? Daraufhin hat sich wohl der Verstorbene für Kooperation entschieden und ist der Einladung der VZ-Gruppe nach Berlin gefolgt. Im Büro von StudiVZ soll es ein Gespräch des Verstorbenen mit 4 StudiVZ Mitarbeitern gegeben haben, wobei im Anschluß die Polizei gerufen wurde.
Zudem wird aus dem Artikel deutlich, dass der Verstorbene die für die Allgemeinheit sichtbaren Daten auf SchülerVZ gecrawllt hatte. Damit ist wohl keine Sicherheitssperre umgangen worden. Somit wurde die Seite von dem Verstorbenen dem Anwalt des Verstorbenen nach nicht gehackt.
Auf Nachfragen von Spiegel Online soll der Chef der VZ-Gruppe Markus Berger-de León mitgeteilt haben, dass das Unternehmen bei den geäußerten Aussage bleibt und sich weiterhin zum Vorfall nicht äußern möchte.
Quelle: Spiegel Online