Haftung bei Schlaglochschäden

Durch die kalte Witterung sind in diesem Winter die deutschen Straßen stark beschädigt worden. Mit dem derzeit einsetzenden Tauwetter werden die Schäden teilweise erst sichtbar. Bei unvorsichtiger Fahrweise sind Schäden an Fahrwerk, Aufhängung oder Reifen möglich. Wer für diese Schlagloch-Schäden haftet, wird oft erst vor Gericht geklärt. Der Verkehrssicherungspflicht der Kommunen und Bundesländer steht die Sorgfaltspflicht der Autofahrer, bei gegebener Witterung die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen, gegenüber.   Sofern das eigene Auto durch Straßenschäden geschädigt wird, wird seitens der Rechts-Experten empfohlen, die Schäden am Auto sowie die Straßenschäden mittels Fotos zu dokumentieren. Sofern Zeugen vorhanden sind, sollen die Personalien dieser mit aufgenommen werden. Die Polizei sollte über den Unfall bzw. Schaden und den Straßenzustand ebenfalls informiert werden. Anschließend soll der Kostenvoranschlag mit den gesammelten Informationen bei der zuständigen Kommune eingereicht werden.

Die Gerichte entscheiden mal zugunsten der Fahrzeugführer, mal zugunsten der Kommune. Wie bereits erwähnt muss der Autofahrer seine Fahrweise nicht nur seinen Fähigkeiten, sondern auch dem Verkehrs- und den Straßenverhältnissen anpassen. Die Verkehrssicherungspflicht der Städte, Landkreise und Bundesländer ist hingegen nicht genau definiert. Des Weiteren hat der Bürger kein Grundrecht auf eine sichere Straße.

In Frankfurt am Main sind mir auf meinem Weg zur Arbeit einige Schlaglöcher aufgefallen, die es im Herbst nicht gab. Da ich mich auf dem Weg zur Arbeit inzwischen gut auskenne, kann ich die Gefahren problemlos umfahren. Bei einem besonders großen Schlagloch hat die Stadt reagiert und den Fahrstreifen vor dem Schlagloch kurzfristig gesperrt. Des Weiteren wurde beispielsweise in Niedersachsen die A7 teilweise gesperrt, um die Schlaglöcher zeitnah zu reparieren.

Da die Autofahrer nicht nur Wege nutzen, auf denen sie sich gut auskennen, kann es sein, dass trotz vorsichtiger und angepasster Fahrweise man ein Schlagloch erwischt und sein Auto beschädigt. Sofern man mit Schildern etc. auf Schlaglöcher nicht aufmerksam gemacht wurde, sollte meiner Meinung nach die Kommune/Bundesland  haften. Dafür erhält sie auch mehr als genug Geld. Der Staat erhebt nicht nur die LKW-Mautgebühren auf Autobahnen sondern auch Mineralölsteuer, die zusammen mit der Umsatzsteuer den Preis für Benzin und Diesel vervielfachen. Meines Erachtens sollte daher die eigene Vollkaskoversicherung, die diese Schäden gegen Beitragserhöhung ausgleicht, nicht belastet werden. Der Staat sollte einfach seinen Pflichten nachkommen und entweder die Straßen zeitnah ausbessern oder für Schäden haften.

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