Es hat zwar einige Jahre gedauert: Mittlerweile weiß aber doch jeder Online-Händler um den Einfluss der Suchmaschinenoptimierung auf seine geschäftlichen Ergebnisse. Verbraucher starten ihre virtuellen Einkaufstouren in der Regel mit der Eingabe von Produkten oder Dienstleistungen bei einer Suchmaschine. In Deutschland handelt es sich dabei in 93 Prozent der Fälle um den Marktführer Google. Wird man hier auf der ersten Ergebnisseite nicht fündig, dann fehlt es den meisten Internet Nutzern an Geduld, sich auf eine weitere Ergebnisseite durchzuklicken. Stattdessen wird in diesem Fall der Suchbegriff verändert oder erweitert. Für Online-Händler hat dieses Phänomen eine einschneidende Konsequenz: Will man hier erfolgreich sein, dann müssen die eigenen Angebote bei relevanten Suchbegriffen unter den ersten zehn Ergebnissen landen. Experten wissen, dass Google insgesamt 120 Faktoren einsetzt, um Internetseiten zu analysieren, zu bewerten und in den Index einzuordnen. Zu den entscheidenden Aspekten zählen dabei allerdings nicht nur Kriterien, die der Seitenbetreiber berücksichtigen muss sondern auch solche, die es in jedem Fall zu vermeiden gilt.
In Bezug auf Manipulationsversuche bei der Suchmaschinenpositionierung versteht Google keinen Spaß. Lässt sich ein Seitenbetreiber in dieser Hinsicht etwas zu schulden kommen, dann drohen Abstufungen im Ranking. Zu den unerwünschten Methoden zählen sowohl die übertriebene Verwendung von Suchwörtern als auch das sogenannte Cloaking. Hierunter versteht man den Versuch, den Suchmaschinen eine andere Seite anzuzeigen als den regulären Besuchern. Auch den Handel mit Links und Backlinks sieht Google nicht gerne. Gleiches gilt für unsichtbaren Text (z.B. weiße Buchstaben auf weißem Grund) und kopierte Inhalte von anderen Internetseiten. Hat sich der Betreiber einer Website in der Vergangenheit eine Google Strafe eingehandelt, dann wirkt sich das auch auf das Ranking seiner aktuellen Seiten aus. Besonders unangenehm ist der Umstand, dass die Suchmaschine auch negativ darauf reagiert, wenn die jeweilige Domain in der Vergangenheit bereits unangenehm aufgefallen ist. Hierauf hat der aktuelle Besitzer natürlich keinen Einfluss. Von daher sollte man vor dem Ankauf einer Domain immer überprüfen, ob Google in der Vergangenheit bereits Anstoß an Seiten genommen hat, die unter der Adresse angeboten wurden.
Das Online-Magazin Internethandel.de beschäftigt sich in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 99, 01/2012) umfassend mit dem Thema Suchmaschinen-Positionierung für Online-Händler. Unter dem Titel „Der geheime Google-Code – Diese 120 Faktoren entscheiden über Ihre Suchmaschinenposition“ erhalten Online-Händler eine verständliche und vollständige Einführung in die Suchmaschinenoptimierung und erfahren Schritt für Schritt, anhand welcher Kriterien Google Internetseiten analysiert, bewertet und in den Index einsortiert. Viele Erläuterungen und Hintergrundinformationen sorgen dafür, dass die Ausführungen auch für Einsteiger und Anfänger im E-Commerce verständlich und nachvollziehbar sind. Wer sich als Online-Händler konsequent mit der Optimierung seiner Suchmaschinenpositionierung beschäftigt, der schafft damit die Voraussetzungen für langfristige geschäftliche Erfolge und erreicht einen deutlichen Vorsprung vor der Konkurrenz.
Ein Gastbeitrag von Internethandel.de
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Wer Cloaking und unsichtbaren Text heute noch anwendet ist selber Schuld. Ist doch Uralt (in Bezug aufs Internet) und heute nun wirklich nicht mehr üblich. Wünschenswert wäre zu Wissen was die wirklichen Rankingfaktoren bei Big G sind. Das aber testet jeder so ein wenig für sich und wenn man damit fertig ist ändert die Suchmaschine etwas und man fängt von vorne an. Ein ewiges Spiel.
Allerdings stellen grössere Firmen inzwischen Personal ein, dass sich ausschliesslich mit dem Thema SEO beschäftigt. Firmen versuchen ihre Seiten auf legalem Weg nach vorn zu bringen. Ob mit der Optimierung auf der Seite oder mit der Nutzung von guten externen Quellen. Inzwischen wird Google wohl den Verbleib der Besucher auf der jeweiligen Seite messen und damit Rückschlüsse auf die Interessen der Masse bezüglich einer bestimmten Suchanfrage ziehen können …
Wir besitzen die Internetseite mit der wir eine Top Platzierung haben
Wir hatten in den letzten Jahren meistens den 1. oder 2. Platz
Nun hat jemand der eigentlich eine anderen Namen besitzt durch
Verwendung der Möglichkeit der „fettschrift“ durch zusammensetzen
Der entsprechenden Buchstaben uns diesen Platz weggenommen
Ist das ok?
Vielen dank brandl
Woher soll ich dies wissen? Google als Suchmaschine verbessert die Suchqualität ständig. Wenn es nun an der Fettschrift liegen soll, dann nutzen Sie die Fettschrift auch. Vielleicht hilft es … Viel Glück! Im Endeffekt geht es für Google und andere Suchmaschinen darum, den zum Thema passendsten und hilfreichsten Link ganz vorne zu platzieren. Alle anderen, die vorne angezeigt werden möchten, dürfen über Google-Adwords zahlen …