Richtig Mahnen

Im November 2007 bin ich aus einer angemieteten Zweitwohnung in Frankfurt am Main ausgezogen. Die Kündigung hatte ich rechtzeitig via Einschreiben abgeschickt. Es hat mich allerdings verwundert, dass der Vermieter sich um die Rücknahme des Mietgegenstandes nicht gekümmert hat. Die Wohnung wurde erst auf Nachfrage im Dezember abgenommen. In der Endabrechnung wurde die verspätete Abnahme mir in Rechnung gestellt. Ich dachte mir, dass es egal wäre, hauptsache, ich bekomme meine Kaution zurück.

Leider habe ich die Kaution bis heute nicht erhalten. Dem Vermieter wird von den Gerichten ein Zeitraum von einem halben Jahr für die Abrechnung zugestanden. Auf Nachfrage habe ich im Januar 2008 eine Abrechnung über Nebenkosten und Kaution erhalten. Doch danach trotz Anrufen kein Geld. Anfang Mai 2007 habe ich dem Vermieter eine Mahnung geschickt. Diese hat der Kerl nicht angenommen. Da auf dem Umschlag die Absendeadresse nicht stand, habe ich erst mitte Juni von dem Manöver des ehemaligen vermeiters erfahren. Darauf hin gab es noch eine Mahnung an die Geschäftsadresse der Verwaltung, die angenommen wurde. Ab dem 4 juli befindet sich der Vermieter im Verzug. Das hat den Vorteil, dass ab diesem Zeitpunkt der Vermieter zu einer Zinszahlung von 5-Prozentpunkten über dem Basiszins verpflichtet ist. Bei enem Basiszins von 3,2% liegt die Verzinsung damt bei 8,3% p.a. Zudem habe ich mir diese Woche ein paar Gedanken gemacht und dem Vermieter erst mal das Mahngericht auf die Pelle gerückt. Mal schauen, ob es wirkt. Falls nicht, muss ich gegen ihn klagen. Da das Mahnverfahren, die Porto- und sonstigen Kosten sich mit der Zeit ebenfalls summieren, wird aus einem kleinen Betrag irgendwann ein hübsches Sümmchen.

Über das, was mit der gerichtlichen Mahnung geschieht, werde ich zeitnah informieren.

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Ein Kommentar zu “Richtig Mahnen”

  1. Nachdem ich nun die Mahnung an das zuständige Mahngericht losgeschickt habe, kam der vermieter auf die Idee mir die Mietkaution samt Nebenkosten doch noch zu erstatten. Damit habe ich den Hauptteil der Forderung bar erhalten, mal schauen, was jetzt aus der Mahnung wird. Leistet er einen Widerspruch oder erkennt er diese an und weist darauf hin, dass er den Betrag X schon bezahlt hat?

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